Beginnen Sie beim Vertragspartner
Die KVK empfiehlt, Name und KVK-Nummer im Vertrag mit dem Handelsregister zu vergleichen. Für Funktionsträger reicht eine Zweigniederlassung allein nicht aus. Ist eine Rechtsperson als Organmitglied eingetragen, können zusätzliche Angaben zu ihrer Vertretung nötig sein. Lesen Sie die Erklärung zu Holding und operativer Gesellschaft.
Fiktiver Fall: allein berechtigt
In einem fiktiven Auszug steht Person A als allein berechtigt für Unternehmen A. Das beschreibt eine andere Situation als ‘gemeinsam berechtigt’. Lesen Sie auch Beschränkungen und Verweise auf ergänzende Unterlagen. Halten Sie den Wortlaut in Ihrer Akte fest; beziehen Sie die Einzelberechtigung nicht ohne Prüfung auf eine Handlung außerhalb des beschriebenen Umfangs.
Fiktiver Fall: gemeinsam berechtigt
Im zweiten fiktiven Fall ist Person B gemeinsam mit einem anderen Organmitglied berechtigt. Eine Unterschrift zeigt noch nicht, wie diese gemeinsame Voraussetzung erfüllt wurde. Prüfen Sie, wer zusammen handeln muss und welche Unterlagen das erläutern. Bei einer Vollmacht prüfen Sie Handlung, mögliche Betragsgrenze und weitere Beschränkungen. Ein Beispielbetrag ist keine allgemeine gesetzliche Grenze.
Wann brauchen Sie weitere Erläuterungen?
Ein aktueller Auszug hilft beim Lesen der Eintragung. Dieser Artikel entscheidet nicht über die Wirksamkeit Ihres konkreten Vertrags. Klären Sie unklare Berechtigungen, Satzungsverweise oder zusätzliche Vollmachten vor der Unterschrift mit einem Juristen. Eine fehlende Namensangabe allein erlaubt hier ebenfalls nicht den Schluss, dass jemand niemals für das Unternehmen handeln kann.
Prüfung vor der Unterschrift
- Stimmen Vertragspartner, Name und KVK-Nummer überein?
- Welche Person oder Rechtsperson ist als Funktionsträger eingetragen?
- Welche gemeinsamen Voraussetzungen, Vollmachten oder Grenzen sind noch zu klären?
Quellen und Prüfung
Inhalt geprüft am . Die Verfügbarkeit kann je nach Unternehmen variieren.