Was sagt der Name auf der Website?
Laut KVK kann ein Unternehmen mehrere Handelsnamen eintragen. Der Satzungsname einer BV wird beim Notar festgelegt. Ein zusätzlicher Handelsname schafft daher nicht von selbst eine weitere Rechtsperson. Prüfen Sie, zu welcher Eintragung der Name gehört. Ein Marken- oder Domainname allein genügt nicht zur Feststellung Ihres Vertragspartners.
Fiktives Beispiel: Geschäftsname und BV-Name
Eine fiktive Website heißt Geschäft A. Im Vertrag steht Unternehmen A B.V., handelnd unter dem Namen Geschäft A. Prüfen Sie, ob der Handelsname unter der angegebenen KVK-Nummer eingetragen ist. Steht auf der Rechnung eine andere BV mit anderer Nummer, fragen Sie nach. Ähnliche Gestaltung oder Namen erklären diesen Unterschied nicht.
Keine Namensänderung ungeprüft annehmen
Zwei Namen können zu einer Eintragung oder zu verschiedenen Organisationen gehören. Suchen Sie über die Nummer und prüfen Sie die aktuelle Registrierung. Bei einem alten Vertragsnamen können historische Angaben helfen. Ein alter Eintrag bestimmt nicht automatisch Ihren heutigen Vertragspartner.
Wählen Sie ein Dokument für Ihre Frage
Ein Unternehmensprofil kann für einen ersten informativen Vergleich passen; es hat keine KVK-Beglaubigung. Verlangt der Empfänger Nachweise zur Eintragung oder zu Funktionsträgern, klären Sie einen aktuellen Auszug. Lassen Sie bei einem unklaren Vertragspartner zuerst die Identität bestätigen. Dieser Artikel berät nicht zu Namensrechten oder Satzungsänderungen.
Vergleichen Sie drei Stellen
- Welcher Name und welche Nummer stehen auf der Website?
- Welche Organisation nennt der Vertrag?
- Gehört der Rechnungsname zur selben Eintragung?
Quellen und Prüfung
Inhalt geprüft am . Die Verfügbarkeit kann je nach Unternehmen variieren.